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Ergotherapie ++
Pädiatrie ++
Neurologie ++
Geriatrie ++
Orthopädie / Rheumatologie ++
Kassenärztliche Leistungen ++
Zusätzliche Leistungen
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Kassenärztliche Leistungen
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Welche ergotherapeutischen Leistungen können verordnet werden?
Motorisch – funktionelle Behandlung
Therapieziele:
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
- Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschließlich Gelenkschutz
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
- Narbenabhärtung
- Schmerzlinderung
- Erlernen von Ersatzfunktionen
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung
technischer Hilfsmittel
Sensomotorisch perceptive Behandlung
Therapieziele:
- Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Koordination, Umsetzung und Integration einzelner Sinneswahrnehmungen
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Bahnung normaler Bewegungsabläufe
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
- Stabilisierung sensomotorischer und perceptiver Funktionen
- Kompensation eingeschränkter praktischer Fähigkeiten, auch mit
technischen Hilfen
- Verbesserung der Mund- und Essmotorik
Hirnleistungstraining
Therapieziele:
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie:
Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis
- Handlungsplanung und Problemlösung
Psychisch – funktionelle Behandlung
Therapierziele:
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie
Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer und Flexibilität
- Erhalt und Wiedererlangung der Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens / Sozialkompetenz
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